INFORMATION ZUR HEILMITTELVERORDNUNG Sie haben eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt ausgestellt bekommen und sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so beachten Sie bitte, dass Sie 10% des Rezeptwertes + 10 pro Verordnung an Zuzahlung zu leisten haben. Sie besitzen einen Befreiungsausweis, der Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, so bringen Sie diesen bitte mit. Wichtig: Eine gesetzliche Heilmittelverordnung hat ab Ausstellungsdatum eine 28-tägige Haltbarkeit und darf max. 14 Tage am Stück unterbrochen werden. GESCHENKGUTSCHEINE Verwöhnen Sie Menschen, die Ihnen am Herzen liegen mit einem Gutschein, um dem Alltag zu entfliehen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.
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